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   LAG Berlin, 25.01.1988 - 9 Sa 108/87   

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https://dejure.org/1988,4304
LAG Berlin, 25.01.1988 - 9 Sa 108/87 (https://dejure.org/1988,4304)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.01.1988 - 9 Sa 108/87 (https://dejure.org/1988,4304)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. Januar 1988 - 9 Sa 108/87 (https://dejure.org/1988,4304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leitender Angestellter; Bank; Rechtsanwalt; Beweismittel; Zeuge vom Hörensagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Syndikus-Rechtsanwalt als leitender Angestellter einer Bank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM IV 1988, 1519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 193/57

    Außerordentliche Kündigung - Erklärung unter Fristsetzung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus LAG Berlin, 25.01.1988 - 9 Sa 108/87
    Daß eine außerordentliche Kündigung zulässigerweise mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden kann, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. Blaese, DB 1988, 178 [180]; BAG vom 8.10.1957, AP Nr. 16 zu § 626 BGB ; BAG vom 16.7. 1959, AP Nr. 31 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 03.10.1957 - 2 AZR 13/55

    Rückerstattungsberechtigter - Unüberwindliches Mißtrauen - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus LAG Berlin, 25.01.1988 - 9 Sa 108/87
    Allerdings ist der ArbGeber selbst bei einer langjährigen Beschäftigung des ArbNehmers im Falle eines wichtigen Grundes aufgrund der Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, eine Auslauffrist einzuhalten (vgl. BAG vom 3.10.1957, AP Nr. 1 zu § 70 HGB ; LAG Köln, DB 1986, 1180).
  • LAG Düsseldorf, 15.01.1986 - 6 Sa 1446/85

    Gewährung von Lohnfortzahlung; Anerkannte Urlaubserkrankungen; Gastarbeiter;

    Auszug aus LAG Berlin, 25.01.1988 - 9 Sa 108/87
    Allerdings ist der ArbGeber selbst bei einer langjährigen Beschäftigung des ArbNehmers im Falle eines wichtigen Grundes aufgrund der Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, eine Auslauffrist einzuhalten (vgl. BAG vom 3.10.1957, AP Nr. 1 zu § 70 HGB ; LAG Köln, DB 1986, 1180).
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